Die Finanzfrage Eltern in der Pflicht – die Unterhaltsfrage in Zeiten von Corona

Studienfinanzierung ist immer noch in erster Linie Familiensache. Der Staat unterstützt Studenten nur dann, wenn ihre Eltern sich das Studium ihrer Kinder nicht, oder nur teilweise, leisten können. Im Zuge der Corona Pandemie könnte diese Säule ins Wanken geraten.

Die Finanzierung des Wunschstudiums von Tochter oder Sohn ist nicht nur Ehrensache.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Eltern sogar dazu verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Der Unterhalt soll in erster Linie durch Kindergeld und Steuerfreibeträge ermöglicht werden; den Eltern selbst wird ein angemessener Beitrag für das Existenzminimum zugestanden.

Geld und Naturalien zählen

Studenten, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern leben, können in der Regel 860 Euro verlangen (Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2020). In der Realität zahlen Eltern laut 21. Sozialerhebung durchschnittlich 541 Euro pro Monat für Sohn oder Tochter im Studium. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten und eventuelle Studiengebühren sind in dem Regelsatz nicht enthalten. Voneinander getrennt lebende Eltern müssen den Regelsatz anteilig zahlen, und zwar im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen.
Eigene Einkünfte (beispielsweise aus regelmäßiger Erwerbstätigkeit), ein Erbe oder erspartes Geld können die Unterhaltspflicht der Eltern mindern. Entscheidungen darüber sind immer abhängig vom konkreten Einzelfall. Statt Unterhalt können deine Eltern dich auch in „Naturalien“ (also Unterkunft und Nahrungsmittel) bezahlen. Weigern sich deine Eltern, kannst du deine Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Deine Eltern müssen dann unter anderem ihre Einkommensnachweise vorlegen.

Deutsches Studentenwerk hilft in Notlagen

Doch was passiert, wenn die Eltern durch Arbeitslosigkeit oder sonstige wirtschaftliche Not in finanzielle Schieflage geraten? Genau diese Situation könnte im Zuge der Corona Pandemie nun vielen Studenten in Deutschland drohen. Noch ist völlig ungewiss, wie lange die verhängten Ausgangsbeschränkungen gelten und welche Auswirkungen die Geschäftsausfälle auf die Wirtschaft allgemein und jeden einzelnen von uns haben. Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen und die Ausbildung dadurch gefährdet ist, kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden –vorausgesetzt man ist grundsätzlich Bafög-berechtigt. Für alle anderen, die sich bislang auf die Unterstützung der Eltern verlassen konnten, könnte es problematisch werden.

Um Studenten in Notlagen während der Corona Krise finanziell zu entlasten- etwa weil die Eltern nicht mehr unterstützen können oder Nebenjobs wegbrechen – hat das Deutsche Studentenwerk nun einen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung eines Studienfonds von Bund und Ländern sowie die Verlängerung von Regelstudienzeit und Förderungshöchstdauer beim Bafög. Auch soll es ab sofort möglich sein, ohne Sicherheiten ein Darlehen von der Darlehenskasse der Studenten- und Studierendwerke zu erhalten – die Bürgschaften werden von den Bundesländern übernommen. Wer aktiv bei der Pandemiebekämpfung hilft – und Nebenjobs etwa in Krankenhäusern oder Supermärkten annimmt – kann außerdem damit rechnen, dass die dadurch erzielten Einkünfte nicht auf das Bafög angerechnet werden.

Du willst endlich unabhängig von deinen Eltern sein und dein Leben selbst gestalten? Finanziere dir jetzt dein Studium mit der Deutsche Bildung Studienfinanzierung und starte durch! Jetzt bewerben!

2/5 - (3 votes)
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert